Gastronomie

Gewerbestrom fürs Restaurant: was Sie zahlen und was möglich ist

Gas- oder Elektroküche, Kühlraum oder nur Theke: Davon hängt ab, wo Ihre Energie hingeht und was der Vertrag ausmacht. Ordnen Sie Ihren Betrieb in rund 60 Sekunden ein.

Ohne Anmeldung, Ergebnis sofort.

Yasin Özdemir, Inhaber von Energyo. Onur Balcioglu, Partner für Gewerbekunden bei Energyo. Persönlich betreut von Yasin & Onur
Von Yasin Özdemir, Energyo. Stand: September 2026
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Restaurant-Stromcheck6 Fragen, ca. 60 Sek.

Ihr Betrieb

Sitzplätze60
Öffnungstage6 pro Woche
BetriebRestaurant mit Vollküche
KücheGas
Kältemit begehbarem Kühlraum
Heizung und Warmwasserüber Gas

Vollküche mit Gas, begehbarer Kühlraum, Heizung über Gas

Beispielwerte – im Check änderbar.

Check starten →

Sie sehen Strom und Gas getrennt geschätzt, die Aufteilung auf Küche, Kälte, Spülung und Abluft und Hebel, die Sie selbst prüfen können.

Kurz gesagt

Vier Dinge entscheiden, wo Ihr Geld liegt

  • Betrieb und Öffnungstage

    Sitzplätze, Betriebsart und Öffnungstage bestimmen die Menge.

    Fragen 1 bis 3 im Check
  • Küche

    Gas oder Strom am Herd entscheidet, wo Kochen und Garen landen, rund 40 Prozent der Energie.

    Frage 4 im Check
  • Kälte

    Die einzige Anlage, die 8.760 Stunden im Jahr läuft. Mit Gasküche meist der größte Stromposten.

    Frage 5 im Check
  • Eigener Zähler

    Nur wer eine eigene Entnahmestelle hat, kann den Vertrag überhaupt wechseln.

    nach dem Ergebnis
Wo die Energie in der Gastro-Küche hingeht 5

Die Verteilung ist über Betriebe hinweg erstaunlich stabil

  • Kochen und Garen: rund 40 Prozent. Mit Gasküche verschiebt sich dieser Block zum Gas, und die Kälte wird zum größten Stromposten.
  • Kälte und Tiefkühlung: rund 20 Prozent. Sie arbeitet auch am Ruhetag und um vier Uhr nachts. Verschmutzte Verflüssigerlamellen, verschlissene Türdichtungen und ein vereister Verdampfer treiben den Verbrauch um 10 bis 20 Prozent hoch, ohne dass es in der Küche auffällt.
  • Spülküche: rund 17 Prozent, der größte Anteil davon ist Wasser aufheizen.
  • Beleuchtung: rund 10 Prozent.
  • Lüftung und Abluft: rund 7 Prozent, läuft in vielen Betrieben von der ersten bis zur letzten Stunde auf voller Stufe.

Saisonbetrieb? Dann reicht die eine Jahreszahl nicht. Biergarten, Eisdiele, Betriebe mit ausgeprägter Saison: Tarifrechner wollen eine Jahresmenge, Ihr Verbrauch schwankt aber erheblich. Im Liefervertrag stehen dann Regelungen zu Mehr- und Mindermengen. Wer die vereinbarte Bandbreite verlässt, zahlt nach, auch nach unten, wenn deutlich weniger abgenommen wird als gemeldet.

Die wichtigste Weiche

Gasküche oder elektrische Küche. Danach richtet sich vieles

GaskücheElektrische Vollküche
Wo die Energie landetKochen und Garen laufen über Gas. Die Kälte wird zum größten Stromposten.Kochen und Garen, rund 40 Prozent der Energie, laufen über den Strom.
Strom im RestaurantTypisch 30.000 bis 55.000 kWh im Jahr.Typisch 55.000 bis 100.000 kWh im Jahr.
VerträgeZwei: Strom und Gas. Küche und Heizung laufen meist über einen Gasvertrag.Der Strom trägt die Küche. Gas nur, wenn Heizung und Warmwasser darüber laufen.
MessungBeim Strom in der Regel Standardlastprofil.Nahe an ca. 100.000 kWh je Entnahmestelle. Ein zusätzlicher Kühlraum kann reichen, damit viertelstündlich gemessen wird (RLM).
Einordnungen aus Branchen-Kennwerten, keine Zusagen. Ihre Abrechnung zeigt den echten Wert.Wo steht Ihr Betrieb? ↓

Wie sieht es in Ihrem Betrieb aus?

Den Verbrauch kennen die wenigsten auswendig. Der Check schätzt ihn aus Sitzplätzen, Küche und Kälte, Strom und Gas getrennt.

Sechs Fragen, rund 60 Sekunden

  1. Wie viele Sitzplätze haben Sie?
  2. An wie vielen Tagen pro Woche haben Sie geöffnet?
  3. Was für ein Betrieb sind Sie?
  4. Womit wird gekocht?
  5. Wie ist Ihre Kälte aufgestellt?
  6. Laufen Heizung und Warmwasser über Gas?
Betrieb einordnen

Ehrlich eingeordnet

Wann lohnt sich Handeln – und wann nicht?

Prüfen lohnt sich, wenn …

  • Ihr Betrieb nach Übernahme, Eröffnung oder Umzug in der Grund- oder Ersatzversorgung gelandet ist.
  • Sie Laufzeitende und Kündigungsfrist nicht kennen.
  • Sie beim Portal eine Absage bekommen haben.
  • Sie Saisonbetrieb haben oder Strom und Gas über getrennte Verträge laufen.

In Ruhe lassen, wenn …

  • Ihr Arbeitspreis schon im Bereich aktueller Marktangebote liegt.
  • Ihr Vertrag noch lange läuft oder gerade erst begonnen hat. Warten Sie das Laufzeitende ab.
  • Ihr Betrieb einen eigenen Zähler hat, gleichmäßig abnimmt und der Vertrag ohnehin ausläuft. Dann reicht ein Vergleichsportal.

Unabhängig vom Vertrag lohnt der Blick auf die Kälte: Lamellen, Türdichtungen und Vereisung.

Gepachtet? So erkennen Sie, ob der Zähler Ihnen gehört

Viele Gastrobetriebe sitzen in gepachteten Räumen. Der Strom läuft über den Zähler des Verpächters, die Kosten kommen als Position in der Nebenkostenabrechnung. Wer so beliefert wird, kann nicht wechseln, egal was ein Tarifrechner anzeigt. Die meisten merken es erst, wenn sie schon ein Angebot unterschrieben haben, das dann nicht umgesetzt werden kann.

Schauen Sie einmal auf Ihre Abrechnung. Drei Anzeichen:

  • Der Absender ist nicht Ihr Energieversorger, sondern der Verpächter oder die Hausverwaltung.
  • Es steht keine Zählernummer und keine Marktlokation für Ihren Betrieb darauf.
  • Ihr Verbrauch ist nicht gemessen, sondern nach Fläche oder Sitzplätzen umgelegt.

Trifft eines davon zu, sparen Sie sich den Tarifvergleich. Die Frage geht an Ihren Verpächter: Gibt es für meine Fläche eine eigene Entnahmestelle? Was in Ihrem Pachtvertrag dazu steht, muss Ihr Anwalt beurteilen, nicht wir.

Was vom Vertrag abhängt

Nicht nur der Preis zählt – auch das Beschaffungsmodell

Bei einem Restaurant mit Vollküche und 50.000 bis 100.000 kWh Strom macht jeder Cent pro Kilowattstunde 500 bis 1.000 € im Jahr aus, beim Gas mit 20.000 bis 80.000 kWh noch einmal 200 bis 800 €.

Je nach Verbrauchsprofil kommen unterschiedliche Modelle infrage. Wir prüfen nicht nur den Preis, sondern auch, welches Modell zu Ihrer Lieferstelle passt.

  • Festpreis / Preisgarantie

    Planbare Konditionen für einen vereinbarten Zeitraum. Konditionen und Laufzeit legt der jeweilige Versorger fest.

  • Marktnahe Modelle

    Stärker an der Marktentwicklung orientiert, etwa am Spotmarkt. Das kann Chancen bieten – der Preis bewegt sich aber auch stärker.

  • Strukturierte Beschaffung

    Teilmengen werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten beschafft. Kommt vor allem bei geeigneten, größeren Verbrauchsprofilen infrage.

Welches Modell passt, hängt unter anderem von Verbrauch, Messung, Lieferstelle, Vertragszeitpunkt und Anbieter ab. Das prüfen wir persönlich anhand Ihrer Abrechnung – eine pauschale Empfehlung gibt es dafür nicht.

Was das für Ihren Betrieb heißt

Ihre Karte gilt für eine Saison. Sie können sie nicht alle drei Monate neu drucken, und darin steckt der Strom für Kälte, Spülküche und Abluft genauso wie der Wareneinsatz. Welche Beschaffung dazu passt, feste Konditionen, ein marktnahes Modell oder Teilmengen, besprechen wir, wenn wir Ihre Zahlen sehen.

Bevor jemand über Preise redet: Wann läuft Ihr Vertrag aus? Laufzeitende und Kündigungsfrist stehen auf den ersten Seiten Ihres Liefervertrags. Zwei Dinge sehen wir ständig: Der Vertrag verlängert sich still um ein Jahr, weil ein Datum verstrichen ist, das niemand im Kalender hatte. Oder der Betrieb ist nach Übernahme, Eröffnung oder Umzug in der Grundversorgung gelandet, und niemandem ist es aufgefallen.

Warum Sie den Tarif aus der Liste oft nicht bekommen. Ein Preis in einer Liste ist noch keine Zusage. Ob Sie beliefert werden, entscheidet der Lieferant danach selbst, und Gastronomie wird dabei genauer angesehen als andere Branchen. Wer im ersten Geschäftsjahr steht, gerade übernommen oder die Rechtsform gewechselt hat, bekommt häufiger eine Absage, eine Vorkasse-Variante oder die Bitte um eine Sicherheitsleistung. Wir fragen dort an, wo es realistisch ist. Versprechen können wir es nicht, entscheiden tut der Lieferant.

Gute Wochen kündigen sich nicht an. Angebote für Gewerbekunden gelten häufig nur wenige Tage. Wer dann nicht handlungsfähig ist, weil die Kündigungsfrist unklar ist oder Unterlagen fehlen, bekommt davon nichts mit. Unsere Arbeit ist deshalb, dass Sie vorbereitet sind: Laufzeit bekannt, Verbrauch bekannt, Bonität geklärt, Unterschrift möglich.

Fragen

Was Wirte uns am häufigsten fragen

Ihre Frage ist nicht dabei?

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Was zahlt man denn normalerweise?

Eine feste Marktzahl nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich laufend bewegt. Was Sie selbst zahlen, steht auf Ihrer Abrechnung unter Arbeitspreis. Zur Einordnung: Bei 50.000 kWh Strom im Jahr macht jeder Cent pro Kilowattstunde 500 Euro aus.

Lohnt sich der Aufwand überhaupt?

Das hängt davon ab, wo Ihr Arbeitspreis heute liegt. Die Größenordnung zeigt der Cent-Effekt: Bei einer Vollküche mit 50.000 bis 100.000 kWh macht jeder Cent pro Kilowattstunde 500 bis 1.000 Euro im Jahr aus, bei einem Café mit 15.000 bis 30.000 kWh 150 bis 300 Euro. Mit Gasküche kommt der Gasvertrag dazu.

Ich habe gepachtet. Geht das trotzdem?

Nur wenn eine eigene Entnahmestelle auf Ihren Betrieb läuft. Kommt die Rechnung vom Verpächter, fehlt eine Zählernummer für Sie und ist der Verbrauch umgelegt statt gemessen, dann können Sie nicht wechseln. Diese Frage geht an Ihren Verpächter, bevor Sie irgendwo etwas unterschreiben.

Warum habe ich beim Portal eine Absage bekommen?

Weil der angezeigte Preis noch keine Zusage ist. Der Lieferant prüft danach selbst, und Gastronomie schaut er sich genauer an als andere Branchen. Junge Betriebe, frische Übernahmen und Rechtsformwechsel bekommen häufiger eine Absage oder sollen in Vorkasse gehen. Das liegt nicht an Ihnen persönlich.

Was kostet mich die Prüfung bei Ihnen?

Nichts. Sie schicken die letzte Jahresabrechnung, wir sagen Ihnen, wo Sie stehen und ob sich etwas machen lässt. Wenn nicht, sagen wir das auch, und Sie haben zehn Minuten investiert statt einen Abend.

Kann ich den Preis festschreiben?

Ja, Festpreis- und Preisgarantieprodukte sind verbreitet und laufen häufig über 12 oder 24 Monate. Das ist eher eine Kalkulationsgrundlage als eine Wette auf den Markt. Daneben gibt es marktnahe Modelle und eine Beschaffung in Teilmengen. Welches Modell zu Ihrem Betrieb passt, hängt unter anderem von Verbrauch, Messung, Vertragszeitpunkt und Anbieter ab.

Eine Abrechnung, zehn Minuten.

Schicken Sie uns Ihre letzte Jahresabrechnung. Wir sagen Ihnen, wo Sie stehen und ob bei Ihnen ein Wechsel überhaupt möglich ist – und wenn sich nichts lohnt, hören Sie das genauso deutlich.

Abrechnung prüfen lassen Betrieb einordnen

Kostenfrei und unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich.

Orientierung, kein Angebot. Verteilung der Küchenenergie und Verbrauchsspannen aus Branchen-Kennwerten. Preise, Konditionen und verfügbare Beschaffungsmodelle hängen von Ihrem Betrieb, Ihrer Lieferstelle, der Messung und dem Anbieter ab. Verbindlich wird es erst mit Ihrer Abrechnung und einem konkreten Angebot. Grundlage der Messschwelle: Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV). Stand: September 2026.