Gastronomie

Gewerbestrom fürs Restaurant: was Sie zahlen und was möglich ist

Die Jahresabrechnung kommt, sie ist wieder höher, und keiner erklärt Ihnen warum. Sie legen sie auf den Stapel, weil abends Service ist. Zwei Monate später liegt sie immer noch da. Diese Seite erspart Ihnen den Abend, an dem Sie sich sonst durch Tarifportale klicken würden.

Zahlen Sie zu viel? Wahrscheinlich wissen Sie es nicht

Die meisten Wirte, mit denen wir sprechen, können ihren eigenen Arbeitspreis nicht aus dem Kopf nennen. Das ist kein Vorwurf. In der Gastronomie geht der Tag für Wareneinsatz, Personal und Gäste drauf, nicht für Cent-Beträge je Kilowattstunde.

Deshalb hier die Messlatte, an der Sie sich in zwei Minuten einordnen können. In unserem eigenen Tarifrechner steht als Vergleichsbasis für Köln der RheinEnergie-Gewerbetarif mit 26,5 ct/kWh. Die besten der 37 Angebote lagen bei 21,6 und 22,0 ct/kWh. Beim Gas steht die Basis bei 10,4 ct, die besten der 20 Angebote bei 8,7 ct. Alle Werte netto.

Holen Sie Ihre letzte Abrechnung. Suchen Sie den Arbeitspreis. Liegt er bei 26 ct oder darüber, zahlen Sie den Standardtarif und nicht den Marktpreis.

Das sind rund viereinhalb Cent Unterschied. Auf ein Jahr gerechnet:

  • Restaurant mit Vollküche, 50.000 bis 100.000 kWh: rund 2.250 bis 4.500 €. Das ist eine Aushilfe für ein halbes Jahr. Oder die Reparatur, die Sie gerade aufschieben.
  • Café oder Imbiss, 15.000 bis 30.000 kWh: 700 bis 1.350 €. Auch das ist kein Kleingeld.
  • Mit Gasküche, 20.000 bis 80.000 kWh Gas: noch einmal 300 bis 1.200 € obendrauf.

Das sind Spannen, keine Zusagen. Was bei Ihnen herauskommt, hängt am Netzgebiet, am Grundpreis und an Ihrer Abnahme. Wer Ihnen ohne Blick in die Abrechnung eine konkrete Summe nennt, rät.

Und in guten Wochen ist der Abstand noch größer

Der Abstand zwischen Marktschnitt und dem, was gerade wirklich abschließbar ist, ist keine feste Größe. Er atmet. Es gibt Wochen, in denen der Beschaffungsmarkt deutlich nachgibt. Dann liegt zwischen einem durchschnittlichen und einem guten Abschluss noch einmal deutlich mehr als der ohnehin schon spürbare Abstand zum Standardtarif.

Solche Fenster kündigen sich nicht an und bleiben nicht offen. Angebote für Gewerbestrom gelten häufig nur wenige Tage. Wer in so einem Moment nicht handlungsfähig ist, weil die Kündigungsfrist unklar ist oder die Unterlagen fehlen, bekommt davon schlicht nichts mit. Und wer in der Grund- oder Ersatzversorgung sitzt, zahlt in jeder Marktlage am meisten. Da herauszukommen ist der größte Einzelhebel, den es gibt.

Unsere Arbeit besteht deshalb nicht darin, Ihnen einen Cent abzuhandeln. Sie besteht darin, dass Sie vorbereitet sind, wenn ein guter Moment kommt: Laufzeit bekannt, Verbrauch bekannt, Bonität geklärt, Unterschrift möglich. Dann ist das eine Sache von einem Nachmittag statt von drei Wochen.

Und dann steht die Zahl. Damit können Sie rechnen

Sie können Ihre Karte nicht alle drei Monate neu drucken. Ihre Preise gelten für eine Saison, und darin steckt der Wareneinsatz genauso wie der Strom für Kälte, Spülküche und Abluft.

Ein Festpreis über 12 oder 24 Monate ist deshalb kein Sparprodukt, sondern eine Kalkulationsgrundlage. Sie wissen, was die Kilowattstunde kostet, bis der Vertrag ausläuft. Kein Preisänderungsschreiben mitten in der Saison, keine Überraschung bei der Jahresabrechnung.

Ob eine kürzere oder längere Bindung sinnvoll ist, hängt vom Markt und von Ihrer Lage ab. Das besprechen wir, wenn wir Ihre Zahlen sehen.

Der Fall, der wehtut: Ihnen gehört der Zähler gar nicht

Viele Gastrobetriebe sitzen in gepachteten Räumen. Der Strom läuft über den Zähler des Verpächters, die Kosten kommen als Position in der Nebenkostenabrechnung. Wer so beliefert wird, kann nicht wechseln. Egal was ein Tarifrechner anzeigt, egal wie viele Vertriebler anrufen.

Das ist bitter, weil es der einzige Posten ist, bei dem Sie nicht einmal mitreden dürfen. Und die meisten merken es erst, wenn sie schon ein Angebot unterschrieben haben, das dann nicht umgesetzt werden kann.

Schauen Sie einmal auf Ihre Abrechnung. Drei Anzeichen:

  • Der Absender ist nicht Ihr Energieversorger, sondern der Verpächter oder die Hausverwaltung.
  • Es steht keine Zählernummer und keine Marktlokation für Ihren Betrieb drauf.
  • Ihr Verbrauch ist nicht gemessen, sondern nach Fläche oder Sitzplätzen umgelegt.

Trifft eines davon zu, sparen Sie sich den Tarifvergleich. Die Frage geht an Ihren Verpächter: Gibt es für meine Fläche eine eigene Entnahmestelle? Was in Ihrem Pachtvertrag dazu steht, muss Ihr Anwalt beurteilen, nicht wir. Wir sagen Ihnen nur vorher Bescheid, statt Ihnen etwas zu verkaufen, das bei Ihnen nicht funktioniert.

Warum Sie den Tarif aus der Liste oft nicht bekommen

Sie tragen Ihren Verbrauch in ein Portal ein, oben steht ein schöner Preis, Sie beantragen. Zwei Wochen später: Absage. Beim nächsten Anbieter dasselbe. Und das Angebot vom Anfang gilt längst nicht mehr, denn Gewerbeangebote laufen oft nach wenigen Tagen ab.

Der Grund ist simpel und wird selten gesagt: Ein Preis in einer Liste ist ein Preis. Ob Sie beliefert werden, entscheidet der Lieferant danach selbst. Gastronomie wird dabei genauer angesehen als andere Branchen. Wer im ersten Geschäftsjahr steht, gerade übernommen oder die Rechtsform gewechselt hat, bekommt häufiger eine Absage, eine Vorkasse-Variante oder die Bitte um eine Sicherheitsleistung.

Wir wissen, welche Lieferanten wen nehmen, und fragen dort an, wo es realistisch ist. Versprechen können wir es nicht, entscheiden tut es der Lieferant. Aber Sie sammeln nicht drei Absagen ein, bis der Preis weg ist.

Bevor irgendjemand über Preise redet: Wann läuft Ihr Vertrag aus?

Zwei Angaben, beide auf den ersten Seiten Ihres Liefervertrags: Laufzeitende und Kündigungsfrist. Ohne die kann Ihnen niemand sagen, ob heute etwas geht oder erst nächstes Jahr. Zehn Minuten, einmal nachschauen.

Zwei Dinge sehen wir dabei ständig. Der Vertrag verlängert sich still um ein Jahr, weil ein Datum verstrichen ist, das niemand im Kalender hatte. Oder der Betrieb ist nach Übernahme, Eröffnung oder Umzug in der Grundversorgung gelandet und niemandem ist es aufgefallen. Beides steht auf Ihren Unterlagen.

Saisonbetrieb? Dann reicht die eine Jahreszahl nicht

Biergarten, Eisdiele, Betriebe mit ausgeprägter Saison: Tarifrechner wollen eine Jahresmenge, Ihr Verbrauch schwankt aber erheblich. Im Liefervertrag stehen dann Regelungen zu Mehr- und Mindermengen. Wer die vereinbarte Bandbreite verlässt, zahlt nach. Auch nach unten, wenn deutlich weniger abgenommen wird als gemeldet. Das überrascht Wirte regelmäßig, und immer im falschen Moment.

Der zweite Punkt betrifft größere Häuser. Ab rund 100.000 kWh im Jahr wird eine Entnahmestelle in der Regel viertelstündlich gemessen, und die Preisstruktur ändert sich. Wichtig dabei: Die Schwelle gilt je Entnahmestelle und je Energieträger. Strom und Gas werden nicht zusammengezählt. Eine Vollküche liegt mit 50.000 bis 100.000 kWh Strom knapp darunter; ein zusätzlicher Kühlraum kann reichen, um drüber zu kommen. Kein Nachteil, nur ein anderer Weg. Man muss ihn kennen.

Wann wir abraten

Wenn Ihr Arbeitspreis schon bei 22 ct oder darunter liegt, ist für Sie nicht mehr viel drin. Dann notieren Sie sich das Laufzeitende und tun bis dahin nichts. Wenn Ihr Vertrag noch zwei Jahre läuft: dasselbe.

Und wenn Ihr Vertrag gerade erst begonnen hat, warten Sie das Laufzeitende ab, statt eine Ausstiegsdiskussion zu führen.

Ehrlich gesagt: Wenn Ihr Betrieb einen eigenen Zähler hat, gleichmäßig abnimmt, wirtschaftlich gut dasteht und der Vertrag ohnehin ausläuft, brauchen Sie uns nicht. Dann reicht ein Portal. Wir sind für die anderen Fälle da: Pachtzähler, Saison, Bonität, Leistungsmessung, laufende Frist. Also für alles, wo ein Formular nicht weiterkommt.

Sie kennen Ihren Verbrauch gar nicht?

Kein Problem, das geht den meisten so. Der Gastro-Rechner schätzt ihn aus Sitzplätzen, Küchenart und Kälte. 60 Sekunden, Strom und Gas getrennt, ohne Anmeldung.

Zum Restaurant-Stromcheck

Was Wirte uns am häufigsten fragen

Was zahlt man denn normalerweise?

Unser Tarifrechner zeigt für Köln als Vergleichsbasis 26,5 ct/kWh netto, die besten der 37 Angebote lagen bei 21,6 bis 22,0 ct. Beim Gas 10,4 gegenüber 8,7 ct. Was Sie selbst zahlen, steht auf Ihrer Abrechnung unter „Arbeitspreis".

Lohnt sich der Aufwand überhaupt?

Bei einer Vollküche mit 50.000 bis 100.000 kWh reden wir von grob 2.250 bis 4.500 € im Jahr. Bei einem Café mit 15.000 bis 30.000 kWh um 700 bis 1.350. Mit Gasküche kommen 300 bis 1.200 dazu.

Ich habe gepachtet. Geht das trotzdem?

Nur wenn eine eigene Entnahmestelle auf Ihren Betrieb läuft. Kommt die Rechnung vom Verpächter, fehlt eine Zählernummer für Sie und ist der Verbrauch umgelegt statt gemessen, dann können Sie nicht wechseln. Diese Frage geht an Ihren Verpächter, bevor Sie irgendwo etwas unterschreiben.

Warum habe ich beim Portal eine Absage bekommen?

Weil der angezeigte Preis noch keine Zusage ist. Der Lieferant prüft danach selbst, und Gastronomie schaut er sich genauer an als andere Branchen. Junge Betriebe, frische Übernahmen und Rechtsformwechsel bekommen häufiger eine Absage oder sollen in Vorkasse gehen. Das liegt nicht an Ihnen persönlich.

Was kostet mich die Prüfung bei Ihnen?

Nichts. Sie schicken die letzte Jahresabrechnung, wir sagen Ihnen, wo Sie stehen und ob sich etwas machen lässt. Wenn nicht, sagen wir das auch und Sie haben zehn Minuten investiert statt einen Abend.

Kann ich den Preis festschreiben?

Ja, das ist der übliche Weg. Verträge laufen typisch über 12 oder 24 Monate mit festem Arbeitspreis. Das ist weniger eine Wette auf den Markt als eine Kalkulationsgrundlage: Sie wissen, was die Kilowattstunde kostet, bis der Vertrag ausläuft. Welche Laufzeit sinnvoll ist, hängt vom Marktumfeld und von Ihrer Lage ab.

Eine Abrechnung, zehn Minuten

Schicken Sie uns Ihre letzte Jahresabrechnung. Wir sagen Ihnen, wo Sie im Markt stehen, ob bei Ihnen ein Wechsel überhaupt möglich ist und was realistisch dabei herauskommt. Kostenfrei, unverbindlich, kein Vertriebsdruck. Wenn sich nichts lohnt, hören Sie das von uns genauso deutlich.

Abrechnung prüfen lassen

Preis-Annahmen aus unserem eigenen Tarifrechner, netto: Strom 26,5 ct/kWh Vergleichsbasis (Ziel nach Wechsel 22,0), Gas 10,4 ct/kWh (Ziel 8,8), Stand August 2026. Verbrauchsspannen aus Branchen-Kennwerten. Alles Orientierung, kein Angebot. Verbindlich wird es erst mit Ihrer Abrechnung.