Gewerbestrom und Gas für Bäckereien: was möglich ist
Sie stehen um zwei Uhr in der Backstube. Um sechs ist der Verkauf offen. Irgendwann dazwischen kommen die Energieabrechnungen, und weil Brot ein Cent-Geschäft ist, wissen Sie ganz genau, dass da etwas nicht stimmt. Nur nicht, was.
Sie haben zwei Verträge. Geprüft wird meistens nur einer
Bei Gasöfen liegt die größere Menge beim Gas, nicht beim Strom. Eine Backstube mit 1.200 kg Mehl pro Woche kommt auf rund 78.000 kWh Strom und etwa 126.000 kWh Gas im Jahr. Trotzdem kennt fast jeder Chef seinen Stromanbieter und muss beim Gasversorger überlegen.
Die Messlatte, netto und aus unserem eigenen Tarifrechner: Als Vergleichsbasis für Köln steht der RheinEnergie-Gewerbetarif mit 26,5 ct/kWh, die besten der 37 Angebote lagen bei 21,6 bis 22,0 ct. Beim Gas 10,4 gegenüber 8,7 ct aus 20 Angeboten. Beides steht auf Ihren Abrechnungen unter „Arbeitspreis".
Auf ein Jahr gerechnet, bei der Backstube von oben:
- Strom, 78.000 kWh, viereinhalb Cent Unterschied: rund 3.500 €
- Gas, 126.000 kWh, rund eineinhalb Cent Unterschied: etwa 1.900 €
Zusammen etwa 5.400 €. Das ist eine Aushilfe im Verkauf für ein ganzes Jahr. Oder der Gärunterbrecher, über den Sie seit zwei Jahren nachdenken, und dann bleibt noch einiges übrig.
Kleinere Betriebe liegen entsprechend darunter. Es sind Spannen, keine Zusagen. Wer Ihnen ohne Blick in die Abrechnung eine Summe nennt, rät.
Und in guten Wochen ist der Abstand noch größer
Der Abstand zwischen Marktschnitt und dem, was gerade wirklich abschließbar ist, ist keine feste Größe. Er atmet. Es gibt Wochen, in denen der Beschaffungsmarkt deutlich nachgibt. Dann liegt zwischen einem durchschnittlichen und einem guten Abschluss noch einmal deutlich mehr als der ohnehin schon spürbare Abstand zum Standardtarif.
Solche Fenster kündigen sich nicht an und bleiben nicht offen. Angebote für Gewerbestrom gelten häufig nur wenige Tage. Wer in so einem Moment nicht handlungsfähig ist, weil die Kündigungsfrist unklar ist oder die Unterlagen fehlen, bekommt davon schlicht nichts mit. Und wer in der Grund- oder Ersatzversorgung sitzt, zahlt in jeder Marktlage am meisten. Da herauszukommen ist der größte Einzelhebel, den es gibt.
Unsere Arbeit besteht deshalb nicht darin, Ihnen einen Cent abzuhandeln. Sie besteht darin, dass Sie vorbereitet sind, wenn ein guter Moment kommt: Laufzeit bekannt, Verbrauch bekannt, Bonität geklärt, Unterschrift möglich. Dann ist das eine Sache von einem Nachmittag statt von drei Wochen.
Und dann steht die Zahl. Damit können Sie kalkulieren
Den Brötchenpreis können Sie nicht jeden Monat anfassen. Ein Cent mehr fällt im Verkauf sofort auf, und zurück geht es nie. Also kalkulieren Sie für ein Jahr, mit Mehl, Butter, Personal — und mit Energie.
Ein Festpreis über 12 oder 24 Monate ist deshalb kein Sparprodukt, sondern eine Kalkulationsgrundlage. Bei Ihnen gleich doppelt, weil Sie zwei Verträge haben. Strom und Gas zu unterschiedlichen Terminen auslaufen zu lassen, heißt zweimal im Jahr Unsicherheit. Zusammengelegt heißt es einmal Bescheid wissen.
Ob eine kürzere oder längere Bindung sinnvoll ist, hängt vom Markt und von Ihrer Lage ab. Das besprechen wir, wenn wir Ihre Abrechnungen sehen.
Ihr Lastgang läuft gegen den Strich, und das kostet
Zwischen zwei und sechs Uhr morgens laufen Öfen, Gärunterbrecher und Kneter gleichzeitig. Genau dann, wenn der Rest des Gewerbes schläft. Das ist Ihr Verbrauchsgipfel, und er sieht anders aus als das, was Standard-Lastprofile für Gewerbe unterstellen.
Solange Sie nach Standardprofil abgerechnet werden, merken Sie davon nichts. Sobald eine Entnahmestelle rund 100.000 kWh im Jahr überschreitet, wird in der Regel viertelstündlich gemessen. Dann zählt zusätzlich Ihre höchste Viertelstunde des Jahres, und die bezahlen Sie zwölf Monate lang. Bei Ihnen liegt die garantiert nachts.
Wichtig, weil es ständig falsch erzählt wird: Die Schwelle gilt je Entnahmestelle und je Energieträger. Strom und Gas werden nicht zusammengezählt. Die Backstube von oben liegt beim Strom mit rund 78.000 kWh darunter und beim Gas mit etwa 126.000 kWh darüber. Es kann also sein, dass für Ihre beiden Verträge unterschiedliche Regeln gelten. Wer das durcheinanderbringt, rechnet Ihnen etwas Falsches vor.
„Wir sind über die Innung versorgt"
Diesen Satz hören wir oft, und er ist keine Antwort. Manche Sammelkonditionen sind wirklich gut. Andere wurden vor Jahren geschlossen und niemand hat seitdem nachgesehen, weil ja alles geregelt schien.
Die Prüfung dauert zwei Minuten: Arbeitspreis auf der Abrechnung suchen, gegen 26,5 ct beim Strom und 10,4 ct beim Gas halten. Liegen Sie in der Nähe oder darüber, ist der Rabatt nicht mehr das, wofür er gehalten wird. Liegen Sie deutlich darunter, haben Sie einen guten Vertrag, und wir sagen das auch.
Filialen: mehrere Zähler, mehrere Verträge, ein Chef
Mit jeder Verkaufsstelle kommt eine eigene Entnahmestelle dazu, und oft auch ein eigener Vertrag mit eigener Laufzeit. Gewachsen ist das selten geplant, sondern nacheinander: Neuer Standort, schnell einen Vertrag, weiter geht es.
Das Ergebnis sind Laufzeiten, die zu unterschiedlichen Terminen enden, und Arbeitspreise, die weit auseinanderliegen können. Bevor irgendjemand über Preise redet, gehören die Laufzeitenden aller Standorte auf einen Zettel. Das ist eine Stunde Arbeit und danach wissen Sie zum ersten Mal, woran Sie sind.
Wann wir abraten
Wenn Ihre Arbeitspreise schon nahe an 22 ct beim Strom und 8,8 ct beim Gas liegen, ist für Sie nicht mehr viel drin. Dann notieren Sie das Laufzeitende und tun bis dahin nichts.
Wenn Ihre Verträge noch lange laufen: dasselbe. Und wenn Sie eine kleine Backstube ohne Filialen führen, ist der Betrag entsprechend kleiner. Das kann sich lohnen, muss es aber nicht.
Ehrlich gesagt sind wir nicht nötig, wenn Sie eine Entnahmestelle haben, der Vertrag ausläuft und der Betrieb wirtschaftlich gut dasteht. Dann reicht ein Portal. Wir sind für das andere da: zwei Energieträger, mehrere Standorte, Leistungsmessung, ein Lastgang, den Standardprofile nicht abbilden.
Sie kennen Ihre Verbräuche nicht auswendig?
Den Mehlverbrauch kennen Sie. Daraus schätzt der Rechner Strom und Gas getrennt, in 60 Sekunden, ohne Anmeldung.
Zum Bäckerei-EnergiecheckWas Bäcker uns am häufigsten fragen
Was zahlt eine Bäckerei aktuell für Energie?
Unser Tarifrechner zeigt für Köln als Vergleichsbasis 26,5 ct/kWh netto, die besten der 37 Angebote lagen bei 21,6 bis 22,0 ct. Beim Gas 10,4 gegenüber 8,7 ct aus 20 Angeboten. Beides steht auf Ihren Abrechnungen unter „Arbeitspreis", und Sie haben in der Regel zwei davon.
Warum sollte ich den Gasvertrag zuerst ansehen?
Weil bei Gasöfen die größere Menge dort liegt. Bei 1.200 kg Mehl pro Woche sind es rund 78.000 kWh Strom und etwa 126.000 kWh Gas. Beim Gas sind rund eineinhalb Cent Abstand drin, also etwa 1.900 € im Jahr. Wer nur den Strom prüft, lässt das liegen.
Ab wann wird bei mir viertelstündlich gemessen?
Ab etwa 100.000 kWh im Jahr, und zwar je Entnahmestelle und je Energieträger. Strom und Gas werden nicht zusammengezählt. Die Backstube von oben liegt beim Strom darunter und beim Gas darüber. Für Ihre beiden Verträge können also unterschiedliche Regeln gelten.
Bringt mir mein Innungsrabatt nicht schon den besten Preis?
Das beantwortet nur Ihre Abrechnung. Arbeitspreis gegen 26,5 ct beim Strom und 10,4 ct beim Gas halten. Manche Sammelkonditionen sind gut, andere sind über die Jahre stehen geblieben, ohne dass es jemandem aufgefallen wäre.
Wann lohnt sich ein Wechsel für mich nicht?
Wenn Ihre Preise schon nahe an den erreichbaren Werten liegen, wenn die Verträge noch lange laufen oder wenn Ihre Backstube so klein ist, dass der Aufwand den Betrag übersteigt. Wir sagen Ihnen das nach einem Blick in die Abrechnung.
Kann ich den Preis festschreiben?
Ja, das ist der übliche Weg. Verträge laufen typisch über 12 oder 24 Monate mit festem Arbeitspreis. Das ist weniger eine Wette auf den Markt als eine Kalkulationsgrundlage: Sie wissen, was die Kilowattstunde kostet, bis der Vertrag ausläuft. Welche Laufzeit sinnvoll ist, hängt vom Marktumfeld und von Ihrer Lage ab.
Beide Abrechnungen, ein Termin
Schicken Sie uns Strom- und Gasabrechnung. Wir sagen Ihnen, wo Sie bei beiden stehen, was bei welchem Vertrag zu holen ist und wann welcher ausläuft. Kostenfrei, unverbindlich. Wenn nichts zu holen ist, hören Sie das genauso deutlich.
Abrechnungen prüfen lassenPreis-Annahmen aus unserem eigenen Tarifrechner, netto: Strom 26,5 ct/kWh Vergleichsbasis (Ziel nach Wechsel 22,0), Gas 10,4 ct/kWh (Ziel 8,8), Stand August 2026. Verbrauchswerte aus dem Kennwert von rund 3,4 kWh Gesamtenergie je Kilogramm Mehl. Alles Orientierung, kein Angebot. Verbindlich wird es erst mit Ihren Abrechnungen.
