Bäckerhandwerk

Gewerbestrom und Gas für Bäckereien: was möglich ist

Mit Gasöfen haben Sie meist zwei Verträge, und beim Gas liegt oft die größere Menge. Ordnen Sie Ihre Backstube über den Mehlverbrauch in rund 60 Sekunden ein.

Ohne Anmeldung, Ergebnis sofort.

Yasin Özdemir, Inhaber von Energyo. Onur Balcioglu, Partner für Gewerbekunden bei Energyo. Persönlich betreut von Yasin & Onur
Von Yasin Özdemir, Energyo. Stand: September 2026
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Bäckerei-Energiecheck4 Fragen, ca. 60 Sek.

Ihre Backstube

Mehl pro Woche1.200 kg
ÖfenGasöfen
Kältemit Gärunterbrecher
Weitere Verkaufsstellenkeine

Kälte mit Gärunterbrecher, keine weiteren Verkaufsstellen

Beispielwerte – im Check änderbar.

Check starten →

Sie sehen Strom und Gas getrennt, die Aufteilung auf Öfen, Kälte und Verkauf und Hebel, die Sie selbst prüfen können.

Kurz gesagt

Vier Dinge entscheiden, wo Ihr Geld liegt

  • Mehlmenge

    Der verlässlichste Kennwert der Backstube: rund 3,4 kWh Gesamtenergie je Kilogramm Mehl.

    Frage 1 im Check
  • Öfen

    Gas- oder Elektroöfen entscheiden, ob der größte Posten beim Gas oder beim Strom liegt.

    Frage 2 im Check
  • Kälte

    Kühlung und Gärunterbrechung laufen rund um die Uhr und bestimmen bei Gasöfen den Strom.

    Frage 3 im Check
  • Zwei Verträge

    Strom und Gas laufen oft zu verschiedenen Terminen aus. Geprüft wird meist nur einer.

    nach dem Ergebnis
Wo die Energie in der Backstube hingeht 5

Wer in der Backstube Energie zieht – und wann

  • Backöfen: größter Posten und größter Hebel zugleich. Bei Gasöfen landen etwa 62 Prozent der Gesamtenergie beim Gas.
  • Kälte und Gärunterbrechung: laufen rund um die Uhr, Teiglinge stehen über Nacht.
  • Kneter und Teigmaschinen: laufen nachts zusammen mit Öfen und Gärunterbrechern.
  • Verkauf und Filialen: Beleuchtung und Kühltheken; jede Verkaufsstelle bringt meist einen Aufbackofen und eine eigene Entnahmestelle mit.
  • Lastgang: Der Gipfel liegt zwischen zwei und sechs Uhr morgens.

Ihr Lastgang läuft gegen den Strich. Zwischen zwei und sechs Uhr morgens laufen Öfen, Gärunterbrecher und Kneter gleichzeitig, genau dann, wenn der Rest des Gewerbes schläft. Standard-Lastprofile bilden das nicht ab. Solange Sie nach Standardprofil abgerechnet werden, merken Sie davon nichts. Liegt eine Entnahmestelle beim Strom über rund 100.000 kWh im Jahr, wird in der Regel viertelstündlich gemessen. Dann zählt zusätzlich Ihre höchste Viertelstunde des Jahres, und die liegt bei Ihnen meist nachts. Wer den Ofenstart um zwanzig Minuten gegen den Gärunterbrecher versetzt, senkt genau diese Spitze.

Wichtig, weil es oft falsch erzählt wird: Strom und Gas werden nicht zusammengezählt. Die Schwelle von rund 100.000 kWh gilt für Strom, je Entnahmestelle; für Gas gelten eigene Schwellen. Für Ihre beiden Verträge können also unterschiedliche Regeln gelten.

Die wichtigste Weiche

Gasöfen oder Elektroöfen. Danach richtet sich vieles

GasöfenElektroöfen
Wo die Energie landetEtwa 62 Prozent der Gesamtenergie beim Gas. Den Strom bestimmen Kälte und Gärunterbrechung.Fast alles über den Strom. Der Ofen wird zum größten Einzelposten.
Strom bei rund 1.200 kg Mehl pro WocheTypisch 55.000 bis 95.000 kWh im Jahr.Typisch 95.000 bis 160.000 kWh im Jahr.
VerträgeZwei, Strom und Gas, oft mit verschiedenen Laufzeiten.Meist einer für die Backstube, dafür mit größerer Menge.
MessungBeim Strom meist Standardlastprofil.Ab ca. 100.000 kWh je Entnahmestelle viertelstündlich (RLM) – mit Elektroöfen möglich.
Einordnungen aus Branchen-Kennwerten, keine Zusagen. Ihre Abrechnung zeigt den echten Wert.Wo steht Ihre Backstube? ↓

Wie sieht es in Ihrer Backstube aus?

Den Mehlverbrauch kennen Sie. Daraus schätzt der Check Strom und Gas getrennt.

Vier Fragen, rund 60 Sekunden

  1. Wie viel Mehl verarbeiten Sie pro Woche?
  2. Womit backen Sie: Gas, Strom oder Öl?
  3. Wie ist Ihre Kälte aufgestellt?
  4. Wie viele Verkaufsstellen haben Sie zusätzlich?
Bäckerei einordnen

Ehrlich eingeordnet

Wann lohnt sich Handeln – und wann nicht?

Prüfen lohnt sich, wenn …

  • Sie ohne Sondervertrag in der Grund- oder Ersatzversorgung sind.
  • Strom und Gas zu verschiedenen Terminen auslaufen oder Sie die Laufzeitenden nicht kennen.
  • Sie mehrere Verkaufsstellen mit eigenen Verträgen haben.
  • Ihre Konditionen über die Innung laufen und seit Jahren niemand nachgesehen hat.

In Ruhe lassen, wenn …

  • Ihre Arbeitspreise schon im Bereich aktueller Marktangebote liegen.
  • Ihre Verträge noch lange laufen. Notieren Sie die Laufzeitenden.
  • Sie eine kleine Backstube ohne Filialen haben, der Vertrag ausläuft und kein Handlungsdruck besteht. Dann reicht ein Vergleichsportal.

Unabhängig vom Vertrag lohnt der Blick auf den Ofen: Beladung, Backpausen, Türdichtungen und Restwärme.

Was vom Vertrag abhängt

Nicht nur der Preis zählt – auch das Beschaffungsmodell

Bei einer Backstube mit Gasöfen und rund 1.200 kg Mehl pro Woche macht jeder Cent pro Kilowattstunde etwa 780 € beim Strom und 1.260 € beim Gas im Jahr aus. Diese Rechnung stellt sich bei Ihnen zweimal.

Je nach Verbrauchsprofil kommen unterschiedliche Modelle infrage. Wir prüfen nicht nur den Preis, sondern auch, welches Modell zu Ihrer Lieferstelle passt.

  • Festpreis / Preisgarantie

    Planbare Konditionen für einen vereinbarten Zeitraum. Konditionen und Laufzeit legt der jeweilige Versorger fest.

  • Marktnahe Modelle

    Stärker an der Marktentwicklung orientiert, etwa am Spotmarkt. Das kann Chancen bieten – der Preis bewegt sich aber auch stärker.

  • Strukturierte Beschaffung

    Teilmengen werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten beschafft. Kommt vor allem bei geeigneten, größeren Verbrauchsprofilen infrage.

Welches Modell passt, hängt unter anderem von Verbrauch, Messung, Lieferstelle, Vertragszeitpunkt und Anbieter ab. Das prüfen wir persönlich anhand Ihrer Abrechnungen – eine pauschale Empfehlung gibt es dafür nicht.

Was das für Ihre Backstube heißt

Zwei Verträge, ein Kalender. Den Brötchenpreis können Sie nicht jeden Monat anfassen, also kalkulieren Sie für ein Jahr: mit Mehl, Butter, Personal und Energie. Strom und Gas zu unterschiedlichen Terminen auslaufen zu lassen, heißt zweimal im Jahr Unsicherheit. Zusammengelegt heißt es einmal Bescheid wissen. Ob dafür feste Konditionen, ein marktnahes Modell oder Teilmengen passen, besprechen wir, wenn wir beide Abrechnungen sehen.

Gute Wochen kündigen sich nicht an. Der Abstand zwischen einem durchschnittlichen und einem guten Abschluss ist keine feste Größe. Es gibt Wochen, in denen der Beschaffungsmarkt deutlich nachgibt, und Angebote für Gewerbekunden gelten häufig nur wenige Tage. Wer dann nicht handlungsfähig ist, weil die Kündigungsfrist unklar ist oder Unterlagen fehlen, bekommt davon nichts mit. Unsere Arbeit ist deshalb, dass Sie vorbereitet sind: Laufzeit bekannt, Verbrauch bekannt, Bonität geklärt, Unterschrift möglich.

„Wir sind über die Innung versorgt.“ Diesen Satz hören wir oft, und er ist keine Antwort. Manche Sammelkonditionen sind wirklich gut. Andere wurden vor Jahren geschlossen, und niemand hat seitdem nachgesehen, weil ja alles geregelt schien. Die Prüfung ist schnell gemacht: Arbeitspreis auf der Abrechnung suchen und neben aktuelle Angebote für Ihre Lieferstelle legen.

Filialen: mehrere Zähler, mehrere Verträge, ein Chef. Mit jeder Verkaufsstelle kommt eine eigene Entnahmestelle dazu, oft mit eigenem Vertrag und eigener Laufzeit. Gewachsen ist das selten geplant. Bevor irgendjemand über Preise redet, gehören die Laufzeitenden aller Standorte auf einen Zettel.

Fragen

Was Bäcker uns am häufigsten fragen

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Was zahlt eine Bäckerei aktuell für Energie?

Das steht auf Ihren Abrechnungen unter Arbeitspreis, und bei Gasöfen haben Sie in der Regel zwei davon: einen für Strom, einen für Gas. Eine feste Marktzahl nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich laufend bewegt. Zur Einordnung: Bei rund 78.000 kWh Strom macht jeder Cent pro Kilowattstunde etwa 780 Euro im Jahr aus, bei rund 126.000 kWh Gas etwa 1.260 Euro.

Warum sollte ich den Gasvertrag zuerst ansehen?

Weil bei Gasöfen die größere Menge dort liegt. Eine Backstube mit 1.200 Kilogramm Mehl pro Woche kommt auf rund 78.000 kWh Strom und etwa 126.000 kWh Gas. Jeder Cent beim Gas wiegt deshalb schwerer als beim Strom. Wer nur den Stromvertrag prüft, lässt den größeren Posten liegen.

Ab wann wird bei mir viertelstündlich gemessen?

Beim Strom in der Regel ab etwa 100.000 kWh im Jahr, und zwar je Entnahmestelle. Strom und Gas werden nicht zusammengezählt, für Gas gelten eigene Schwellen. Eine Backstube mit Gasöfen liegt beim Strom meist darunter, mit Elektroöfen kann sie darüber liegen. Dann zählt auch Ihre höchste Viertelstunde des Jahres, und die liegt bei Ihnen meist nachts.

Bringt mir mein Innungsrabatt nicht schon den besten Preis?

Das beantwortet nur Ihre Abrechnung. Manche Sammelkonditionen sind gut, andere sind über die Jahre stehen geblieben, ohne dass es jemandem aufgefallen wäre. Wir legen Ihren Arbeitspreis neben aktuelle Angebote für Ihre Lieferstelle und sagen es Ihnen auch, wenn Ihr Vertrag gut ist.

Wann lohnt sich ein Wechsel für mich nicht?

Wenn Ihre Arbeitspreise schon im Bereich aktueller Marktangebote liegen, wenn die Verträge noch lange laufen oder wenn Ihre Backstube so klein ist, dass der Aufwand den Betrag übersteigt. Wir sagen Ihnen das nach einem Blick in die Abrechnung.

Kann ich den Preis festschreiben?

Ja, Festpreis- und Preisgarantieprodukte sind verbreitet und laufen häufig über 12 oder 24 Monate. Das ist eher eine Kalkulationsgrundlage als eine Wette auf den Markt. Daneben gibt es marktnahe Modelle und eine Beschaffung in Teilmengen. Welches Modell zu Ihren Verträgen passt, hängt unter anderem von Verbrauch, Messung, Vertragszeitpunkt und Anbieter ab.

Beide Abrechnungen, ein Termin.

Schicken Sie uns Strom- und Gasabrechnung. Wir sagen Ihnen, wo Sie bei beiden stehen und wann welcher Vertrag ausläuft – und wenn nichts zu holen ist, hören Sie das genauso deutlich.

Abrechnungen prüfen lassen Bäckerei einordnen

Kostenfrei und unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich.

Orientierung, kein Angebot. Verbrauchswerte aus dem Kennwert von rund 3,4 kWh Gesamtenergie je Kilogramm Mehl und aus Branchen-Kennwerten. Preise, Konditionen und verfügbare Beschaffungsmodelle hängen von Ihrem Betrieb, Ihrer Lieferstelle, der Messung und dem Anbieter ab. Verbindlich wird es erst mit Ihren Abrechnungen und einem konkreten Angebot. Grundlage der Messschwelle: Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV). Stand: September 2026.